Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

Wir freuen uns, dass Sie unsere Praxis für Ihre Behandlung ausgewählt haben.
Gerne würden wir Ihnen einige organisatorische Informationen geben:

Ärztliche Verordnung

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Eine einmalige Beratung kann ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.

Bewilligung für Kostenrückerstattung

Bewilligungspflicht bis 30.06.2025 ausgesetzt

Unter der Voraussetzung, dass in den letzten 13 Wochen keine Physiotherapie in Anspruch genommen wurde, sind für Versicherte der ÖGK und der SVS (gewerbliche Wirtschaft und Bauern) die ersten 7 Behandlungen und für Versicherte der BVAEB (Beamte, Eisenbahner und Bergbau) die ersten 10 Behandlungen nicht bewilligungspflichtig. Alle weiteren Therapien müssen von den Krankenkassen bewilligt werden. Diese Bewilligung können wir gerne für Sie organisieren.

Behandlungskosten

30 Minuten: 58,- €
45 Minuten: 81,- €
60 Minuten: 105,- €

Sie erhalten nach Beendigung einer Therapieserie eine Rechnung, welche Sie zunächst selbst begleichen und anschließend, gemeinsam mit Ihrem Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung, zur Rückverrechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.Je nach Krankenkasse und Verordnung werden 20-60% rückerstattet. 

Termine

Wir bitten Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit wir den freiwerdenden Termin anderwärtig vergeben können. Andernfalls müssten wir Ihnen die Therapie in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!